Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1  Gegenstand
Gegenstand der Leistungen ist eine Beratung über die Suchmaschinenoptimierung einer im Auftrag benannten Internetseite, die unter Anwendung aktueller Kenntnisse und Erfahrungen erfolgt.

2  Leistungsumfang
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch das Angebot des Auftragnehmers festgelegt, soweit sie nicht in den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten geregelt sind.
Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

3  Feststellung der Auftragsbeendigung
Hat der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen erbracht, so teilt er dies dem Auftraggeber schriftlich mit. Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet, wenn der Auftragnehmer die schriftlich niederlegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben hat oder der Auftraggeber der Mitteilung des Auftragnehmers darüber nicht unverzüglich, spätestens innerhalb vier Wochen mit schriftlicher Begründung widerspricht.

4  Vertraulichkeit und Nutzungsrechte
Die Vertragsparteien verpflichten sich beiderseits zur Verschwiegenheit Dritten gegenüber zu Vertragsbestandteilen und den im Rahmen der Zusammenarbeit jeweils erlangten Kenntnissen über den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners.
Die Vertragspartner können vereinbaren, dass sie die Tatsache der Zusammenarbeit jeweils als Referenz nutzen können. In diesem Fall ist die Nutzung von Name, Marke, Logo und Claim nur in Zusammenhang mit der Nennung des Vertragspartners als Referenz zulässig.
Die Vertragsparteien unterstützen einander im Interesse der bestmöglichen Zielerreichung. Dafür verschafft der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich Zugang zu den Teilen der Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer geforderte Voraussetzungen vorenthält, hat er dem Auftragnehmer entstehende und zu dokumentierende Wartezeiten gesondert zu vergüten.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigte Gutachten nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei dem Auftragnehmer. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers sind mit Name und Adresse dem Auftragnehmer zu benennen. Sie sind vom Auftraggeber über die Pflichten aus Vertrag und Geschäftsbedingungen zu informieren. Der Auftraggeber steht für deren Handeln ein. Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte sowie jede Verwertung über den Auftrag hinaus ist nicht zulässig. Vorsätzliche vertragswidrige Weitergabe oder Nutzung ist mit dem dreifachen Auftragswert abzugelten.

5  Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer ist für die Dauer von sechs Monaten nach Ablieferung der Beratungsunterlagen verpflichtet, von ihm zu vertretende Mängel, die ihm schriftlich nachgewiesen werden, nachzubessern. Der Auftragnehmer hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften bzw. unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruht. Eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern. Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung, Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahme bestehen nicht.
Für Schäden, die während der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten schriftlich mitgeteilt wurden und die der Auftragnehmer schuldhaft zu vertreten hat, haftet er bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe des Auftragswertes. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Grundsätzlich ausgeschlossen ist eine Haftung für Drittschäden und Folgeschäden.

6  Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen durch Kündigungsschreiben des Auftraggebers vorzeitig beendigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers nach den gesetzlichen Regelungen.

7  Verzug und höhere Gewalt
Falls der Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden nicht geltend gemacht werden.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, ist der Auftragnehmer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf die Vergütung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrach macht.

8  Sonstiges
Der Auftragnehmer hat neben seiner Honorarforderung Anspruch auf Vergütung seiner Auslagen. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Fortsetzung seiner Arbeit von der Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Eine Beanstandung der Arbeiten des Auftragnehmers berechtigt nicht zur Zurückhaltung der Vergütung einschließlich der geforderten Vorschüsse und des Auslagenersatzes. Eine Aufrechnung gegen solche Forderungen des Beraters ist ausgeschlossen.
Ein vorliegendes Angebot gilt für dreißig Tage. Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Vertragsabschluss erfolgt, ist der Auftragnehmer an das Angebot nicht mehr gebunden.
Sollten Vorschriften oder Teile von Vorschriften dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich die Beteiligten, die unwirksame oder unwirksam gewordenen Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den gleichenwirtschaftlichen Zweck erzielt.
Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

Medizin-SEO

Rund 90 Prozent der Internet-Nutzer benutzen Suchmaschinen, um sich im Netz zu orientieren.

Medizin-SEO betreut Webseitenbetreiber bei der Suchmaschinenoptimierung Ihrer Seiten. Dabei konzentrieren wir uns auf die Gesundheitsbranche, denn da kennen wir uns aus. Damit Sie bei Google & Co. gefunden werden.

Kontakt

Medizin-SEO
Haus der Multimedia-Produzenten
Behringstraße 28 a, Eingang 2
22765 Hamburg
Tel. 040 – 28 41 83 63 – Fax 040 – 28 41 83 66
E-Mail: info@medizin-seo.de